Lehrer/-in an Lehranstalten für technische Assistenz in der Medizin

Mit dem Inkrafttreten des MT-Berufe-Gesetz – MTBG (Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie) am 1. Januar 2023 ist diese Weiterbildung für eine Zulassung als Lehr MTA nicht mehr hinreichend. Aus diesem Grund bieten wir die Weiterbildung zukünftig nicht mehr an.

Wir weisen darauf hin, dass laut MTBG nun Praxisanleitende Personen eine grundständige Weiterbildung von 300 Stunden und eine jährliche Aktualisierung zu absolvieren haben.
Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Weiterbildung für Praxisanleitende Personen.

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